Um eine Restaurierung erfolgreich gestalten zu können, bedarf es einer grossen Sorgfalt, Erfahrung und Fachwissen. Das Objekt soll seine ursprüngliche Lesbarkeit und Funktion wiedererlangen und im Falle einer Konservierung weitgehend erhalten.




Bei historischen Objekten sind vor der Ausführung von baulichen Massnahmen, Untersuchungen der Oberflächen und der vorhandenen Substanz sinnvoll und notwendig. Sie schaffen Klarheit über den ursprünglichen Zustand, spätere Veränderungen, erfolgte Renovationen der Substanz sowie über den Erhaltungszustand der Bauteile und der Untergründe. Durch die umfassende Beurteilung des Baus können Grundlagen für die Planung, die Konzepterstellung und das weitere Vorgehen einer Restaurierung geschaffen werden.
Eine Bauuntersuchung kann folgende Punkte beinhalten:
Die Untersuchungsergebnisse werden schriftlich sowie fotografisch festgehalten und in einem Bericht zusammengefasst. Die Dokumentation eines Untersuchs dient als Grundlage für das weitere Vorgehen und den weiterführenden Umgang mit dem Objekt. Sie wir am Ende des Untersuchs in Digital- und auf Wunsch in Papierform abgegeben.




Die Konservierung und Restaurierung ist für Schutz und Erhalt von Kunst- und Kulturgut zuständig. Wir sind bestrebt Objekte im Bereich der Architektur und Ausstattung fachgerecht zu behandeln und für spätere Generationen zu schützen und zu erhalten. Die Konservierung beinhaltet dabei die Massnahmen welche für den Schutz (präventiv) und für den Erhalt von Objekten unumgänglich sind, um das Auftreten von Schäden zu verhindern.
Punkte der konservatorischen Massnahmen sind unter anderem:
Die Restaurierung ist die Erweiterung der konservatorischen Massnahmen und beinhaltet neben dem Erhalt auch die Aufarbeitung der Objekte, welche dem Erscheinungsbild der ursprünglichen Wirkung zugutekommt und so zum besseren Verständnis des Objekts beiträgt. Wir sind immer bestrebt die auf das Werk bezogen optimale Lösung bezüglich Substanzerhaltung, Wirtschaftlichkeit und Nutzung zu finden. Auch hier werden Erfolgte konservatorische bzw. restauratorische Massnahmen in einem Bericht schriftlich und fotografisch dokumentiert und archiviert.





Durch die Vielseitigkeit unseres Teams können falls gewünscht, die verschiedenen Fachkompetenzen kombiniert werden – ein Zusammenspiel entsteht.
Historische, dekorativ gestaltete Architekturoberflächen sind leider oftmals stark beschädigt oder nur noch teilweise vorhanden und der Wunsch nach einer Wiederherstellung entsteht. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Raumeindrucks – durch grossflächige Ergänzungen und Rekonstruktionen – können dem besseren Verständnis eines Baues dienen.
Noch vorhandene Raumausstattungen werden fachgerecht restauriert. Flächen, bei welchen die ursprüngliche Gestaltung aufgrund unterschiedlichster Umstände nicht mehr vorhanden ist – rekonstruiert, oder nach dem Original interpretiert.
Voraussetzungen für eine Rekonstruktion ist eine ausreichende Befundlage:
Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit hist. Materialien und Techniken bilden die Grundlagen für Rekonstruktionen, welche meist in Absprache mit der Denkmalpflege umgesetzt werden. Bei Rekonstruktionen in historischen Gebäuden ist insbesondere Rücksicht auf vorhandene Oberflächen und Untergründe, deren Materialität, Struktur und Farbigkeit zu nehmen.
Um eine Restaurierung erfolgreich gestalten zu können, bedarf es einer grossen Sorgfalt, Erfahrung und Fachwissen. Das Objekt soll seine ursprüngliche Lesbarkeit und Funktion wiedererlangen und im Falle einer Konservierung weitgehend erhalten.




Bei historischen Objekten sind vor der Ausführung von baulichen Massnahmen, Untersuchungen der Oberflächen und der vorhandenen Substanz sinnvoll und notwendig. Sie schaffen Klarheit über den ursprünglichen Zustand, spätere Veränderungen, erfolgte Renovationen der Substanz sowie über den Erhaltungszustand der Bauteile und der Untergründe. Durch die umfassende Beurteilung des Baus können Grundlagen für die Planung, die Konzepterstellung und das weitere Vorgehen einer Restaurierung geschaffen werden.
Eine Bauuntersuchung kann folgende Punkte beinhalten:
Die Untersuchungsergebnisse werden schriftlich sowie fotografisch festgehalten und in einem Bericht zusammengefasst. Die Dokumentation eines Untersuchs dient als Grundlage für das weitere Vorgehen und den weiterführenden Umgang mit dem Objekt. Sie wir am Ende des Untersuchs in Digital- und auf Wunsch in Papierform abgegeben.




Die Konservierung und Restaurierung ist für Schutz und Erhalt von Kunst- und Kulturgut zuständig. Wir sind bestrebt Objekte im Bereich der Architektur und Ausstattung fachgerecht zu behandeln und für spätere Generationen zu schützen und zu erhalten. Die Konservierung beinhaltet dabei die Massnahmen welche für den Schutz (präventiv) und für den Erhalt von Objekten unumgänglich sind, um das Auftreten von Schäden zu verhindern.
Punkte der konservatorischen Massnahmen sind unter anderem:
Die Restaurierung ist die Erweiterung der konservatorischen Massnahmen und beinhaltet neben dem Erhalt auch die Aufarbeitung der Objekte, welche dem Erscheinungsbild der ursprünglichen Wirkung zugutekommt und so zum besseren Verständnis des Objekts beiträgt. Wir sind immer bestrebt die auf das Werk bezogen optimale Lösung bezüglich Substanzerhaltung, Wirtschaftlichkeit und Nutzung zu finden. Auch hier werden Erfolgte konservatorische bzw. restauratorische Massnahmen in einem Bericht schriftlich und fotografisch dokumentiert und archiviert.





Durch die Vielseitigkeit unseres Teams können falls gewünscht, die verschiedenen Fachkompetenzen kombiniert werden – ein Zusammenspiel entsteht.
Historische, dekorativ gestaltete Architekturoberflächen sind leider oftmals stark beschädigt oder nur noch teilweise vorhanden und der Wunsch nach einer Wiederherstellung entsteht. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Raumeindrucks – durch grossflächige Ergänzungen und Rekonstruktionen – können dem besseren Verständnis eines Baues dienen.
Noch vorhandene Raumausstattungen werden fachgerecht restauriert. Flächen, bei welchen die ursprüngliche Gestaltung aufgrund unterschiedlichster Umstände nicht mehr vorhanden ist – rekonstruiert, oder nach dem Original interpretiert.
Voraussetzungen für eine Rekonstruktion ist eine ausreichende Befundlage:
Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit hist. Materialien und Techniken bilden die Grundlagen für Rekonstruktionen, welche meist in Absprache mit der Denkmalpflege umgesetzt werden. Bei Rekonstruktionen in historischen Gebäuden ist insbesondere Rücksicht auf vorhandene Oberflächen und Untergründe, deren Materialität, Struktur und Farbigkeit zu nehmen.